Leistungskonzept

für Katholische und Evangelische Religionslehre

 

Im Hinblick auf Leistungsförderung und –bewertung im Religionsunterricht gilt die Prämisse, dass „jeder Mensch in seinem individuellen Menschsein von Gott angenommen ist“ (Richtlinien und Lehrpläne in NRW 2008, S. 162+181). Daraus folgt, dass jeder Schülerin und jedem Schüler ein individueller Zugang zu den Bereichen, Schwerpunkten und Inhalten des Faches eröffnet werden muss. Dabei leistet der Religionsunterricht einen spezifischen Beitrag, u.a. zur Förderung der Identitätsfindung, Persönlichkeitsentwicklung und zur Erziehung zu Toleranz und Bereitschaft zu sozialem Handeln.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass es im Fach Evangelische und Katholische Religionslehre „eine messbare und bewertbare äußere Seite und eine nicht messbare und nicht bewertbare innere Seite“ gibt (Richtlinien und Lehrpläne in NRW, 2008, S. 162+181).

 

Die Grundlage für die Leistungsbewertung in allen Klassenstufen stellen die Richtlinien, sowie die Lehrpläne Evangelische und Katholische Religionslehre dar. Zur Leistungsbewertung werden alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen herangezogen. Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen  und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen sind zu berücksichtigen.

 

Mündliche Leistungen:

  • Sich am Unterricht aktiv beteiligen (Qualität und Quantität)
  • Eigene Ideen einbringen und sich zu Gedanken anderer äußern
  • Interesse an religiösen und existentiellen Fragen zeigen und nach christlich geprägten Antworten suchen
  • Wissen und Kompetenzen aus anderen Fächern einbringen und mit religiösen Themen verknüpfen (z.B. Umgang mit Texten, geschichtliches Wissen,…)
  • Symbole und bildliche Sprache verstehen und deuten

 

Praktische Leistungen:

  • Fähigkeit sich in verschiedenen Formen auszudrücken
    (z.B. musikalisch, ästhetisch, kreativ-gestalterisch, kreativ-sprachlich,…)

  • Wissen und Kompetenzen aus anderen Fächern einbringen
    (z.B. musische und gestalterische Kompetenzen,…)

  • Bereitschaft Aufgaben zu übernehmen und zuverlässig auszuführen

 

Schriftliche Leistungen:

  • Sorgfalt beim Erstellen von Produkten

  • Vollständigkeit der Produkte

  • Korrektheit der schriftlichen Arbeiten

  • Beispiele schriftlicher Produkte/Arbeiten:

  • Ausstellungsstücke

  • Religionshefter

  • Portfolio

  • Referate/ Plakate

  • Schriftliche Hausaufgaben

  • Lerntagebuch

  • Lernzielkontrollen (nur für katholische Religionslehre)

 

Nicht bewertet werden:

  •  Religiöse Überzeugung

  • Religiöse Praxis

  • Religiöse Haltung

 

Um die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Unterricht kontinuierlich und prozessbezogen zu bewerten, bieten sich Beobachtungsbögen an, die einerseits zentrale inhaltsbezogene Kompetenzen und andererseits allgemeine fachbezogene Kompetenzen berücksichtigen.  

 

Zusammensetzung der Religionsnote in den einzelnen Jahrgangsstufen

In den Klassenstufen 1 und 2 der Schuleingangsphase werden die schriftlichen Leistungen zurückhaltender gewichtet, da der Schriftspracherwerb altersgemäß berücksichtigt wird. Auf den Zeugnissen  der Schuleingangsphase erhalten die Kinder eine kurze Beschreibung ihrer Leistungen. In Klasse 3 werden die Leistungen in einer Note mit einem erläutertem Kommentar festgehalten. In Klasse 4 werden die Leistungen nur in einer Note festgehalten.


Gewichtung der Leistungen während der Schuleingangsphase:

       


 

 Gewichtung der Leistungen in den Klassen 3/4


 

 

 

 

 

















































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